Die eVersichertenbestätigung (eVB)
Hebammen müssen sich ihre Leistungen von der Versicherten schriftlich bestätigen lassen. Diese Versichertenbestätigungen müssen, zusammen mit etwaigen ärztlichen Anordnungen, ergänzend zum elektronischen Datensatz in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Neben der zeitlichen Verzögerung und unnötigen Aufwänden, führt dies in der Praxis auch immer wieder zu Rechnungskürzungen.
In einem Pilotprojekt können Hebammenleistungen jetzt auch papierlos digital bestätigt werden. Soweit ärztliche Anordnungen notwendig sind, werden auch diese nur noch in digitaler Form eingereicht.
Das ist einfacher, besser, schneller und nachhaltiger.
Und so funktioniert's
Die Hebamme erfasst ihre Leistungen in ihrer Abrechnungssoftware und fordert von dort eine elektronische Bestätigung von der Versicherten an.


Die Versicherte erhält die Anfrage und kann diese in ihrer App bestätigen.
Die Versichertenbestätigung wird direkt in der Abrechnungssoftware der Hebamme gespeichert.


Bei der Rechnungsstellung wird die eVersichertenbestätigung automatisch mitgeschickt. Der zusätzliche Versand von Unterlagen in Papierform entfällt.
Wenn für einzelne Leistungen ärztliche Anordnungen eingereicht werden müssen, werden auch diese nicht mehr in Papierform eingereicht. Stattdessen erfasst die Hebamme die darin enthaltenen prüfrelevanten Rahmendaten (z.B. Ausstellungsdatum, Indikation und Anordnungsinhalt) in ihrer Software und übermittelt diesen Datensatz mit der Abrechnung.
Alles andere bleibt wie bisher.
Teilnehmende Krankenkassen
- Techniker Krankenkasse
- IKK classic – voraussichtlich ab 1. Januar 2023
- AOK Niedersachsen – voraussichtlich ab 1. Januar 2023
- AOK NordWest – voraussichtlich ab 1. Januar 2023
Vorteile
Für die Hebamme
- Keine doppelte Leistungserfassung auf Papier und elektronisch
- Kein Postversand bei der Rechnungsstellung
- Funktioniert auch für Leistungen mittels Video oder Telefon
- Schnellere Bezahlung
Für die Krankenkasse
- Keine Scan- und Papiervernichtungsprozesse
- Weniger Absetzungs- und Klärfälle
- Starke Authentifizierung der Versicherten
- Hoher Automatisierungsgrad der Abrechnungsprüfung
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich als Hebamme an dem eVB-Verfahren teilnehmen?
Sie können am eVB-Verfahren teilnehmen, wenn Sie die Software eines Projektpartners verwenden. Weitere Informationen
Kann ich für alle Versicherten das eVB-Verfahren nutzen?
Das eVB-Verfahren kann nur mit Versicherten verwendet werden, deren Krankenkasse am Pilotprojekt teilnimmt. Die Versicherte benötigt zur Teilnahme die kostenlose App ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen
Kann ich bereits bestätigte Leistungen korrigieren?
Korrekturen der Leistungen sind bis zur Rechnungsstellung möglich. Genau wie bei der Versichertenbestätigung in Papierform wird dann eine erneute Bestätigung der Versicherten notwendig. Diese können Sie einfach wieder mit einem Klick über das eVB-Verfahren einholen.
Muss ich das eVB-Verfahren nutzen?
Die Teilnahme am eVB-Verfahren ist für Hebammen und Versicherte freiwillig.
Wann muss ich die eVB einholen?
Wie bei der Versichertenbestätigung in Papierform ist auch die eVB „zeitnah“ einzuholen. Idealerweise ist das am oder kurz nach dem Ende der Behandlung. Die Versicherte sollte die Anfrage dann ihrerseits ebenfalls zeitnah bestätigen, da der Vorgang sonst abgebrochen wird und wiederholt werden muss.
Hat die Krankenkasse dadurch mehr Prüfmöglichkeiten?
Nein. Die elektronischen Versichertenbestätigungen beinhalten die selben Informationen wie die Versichertenbestätigungen auf Papier. Insbesondere sind mehrfache Bestätigungsanfragen aufgrund von Änderungen an der Leistung für die Krankenkasse nicht einsehbar.
Wie genau funktioniert die eVB in meiner Hebammen-Software?
Detaillierte Antworten auf alle Fragen zur Software erhalten Sie bei dem jeweiligen Softwareanbieter. Weitere Informationen


