Die eVersichertenbestätigung (eVB)

Hebammen müssen sich ihre Leistungen von der Versicherten schriftlich bestätigen lassen. Diese Versichertenbestätigungen müssen, zusammen mit etwaigen ärztlichen Anordnungen, ergänzend zum elektronischen Datensatz in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. 

Neben der zeitlichen Verzögerung und unnötigen Aufwänden, führt dies in der Praxis auch immer wieder zu Rechnungskürzungen. 

In einem Pilotprojekt können Hebammenleistungen jetzt auch papierlos digital bestätigt werden. Soweit ärztliche Anordnungen notwendig sind, werden auch diese nur noch in digitaler Form eingereicht.

Das ist einfacher, besser, schneller und nachhaltiger. 

    Und so funktioniert's

    Die Versicherte installiert auf ihrem Smartphone die entsprechende App ihrer Krankenkasse und registriert sich für die Teilnahme am Verfahren der eVersichertenbestätigung.

    Die Hebamme erfasst ihre Leistungen in ihrer Abrechnungssoftware und fordert von dort eine elektronische Bestätigung von der Versicherten an.

    Die Versicherte erhält die Anfrage und kann diese in ihrer App bestätigen.

    Die Versichertenbestätigung wird direkt in der Abrechnungssoftware der Hebamme gespeichert. 

    Bei der Rechnungsstellung wird die eVersichertenbestätigung automatisch mitgeschickt. Der zusätzliche Versand von Unterlagen in Papierform entfällt.

    Wenn für einzelne Leistungen ärztliche Anordnungen eingereicht werden müssen, werden auch diese nicht mehr in Papierform eingereicht. Stattdessen erfasst die Hebamme die darin enthaltenen prüfrelevanten Rahmendaten (z.B. Ausstellungsdatum, Indikation und Anordnungsinhalt) in ihrer Software und übermittelt diesen Datensatz mit der Abrechnung.

    Alles andere bleibt wie bisher.


    Teilnehmende Krankenkassen

    • Techniker Krankenkasse
    • IKK classic – voraussichtlich ab 1. Januar 2023
    • AOK Niedersachsen – voraussichtlich ab 1. Januar 2023
    • AOK NordWest – voraussichtlich ab 1. Januar 2023


    Vorteile

    Für die Hebamme

    • Keine doppelte Leistungserfassung auf Papier und elektronisch
    • Kein Postversand bei der Rechnungsstellung
    • Funktioniert auch für Leistungen mittels Video oder Telefon
    • Schnellere Bezahlung

    Für die Krankenkasse

    • Keine Scan- und Papiervernichtungsprozesse
    • Weniger Absetzungs- und Klärfälle
    • Starke Authentifizierung der Versicherten
    • Hoher Automatisierungsgrad der Abrechnungsprüfung

    Häufig gestellte Fragen

    Wie kann ich als Hebamme an dem eVB-Verfahren teilnehmen?
    Sie können am eVB-Verfahren teilnehmen, wenn Sie die Software eines Projektpartners verwenden. Weitere Informationen

    Kann ich für alle Versicherten das eVB-Verfahren nutzen?
    Das eVB-Verfahren kann nur mit Versicherten verwendet werden, deren Krankenkasse am Pilotprojekt teilnimmt. Die Versicherte benötigt zur Teilnahme die kostenlose App ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen

    Kann ich bereits bestätigte Leistungen korrigieren?
    Korrekturen der Leistungen sind bis zur Rechnungsstellung möglich. Genau wie bei der Versichertenbestätigung in Papierform wird dann eine erneute Bestätigung der Versicherten notwendig. Diese können Sie einfach wieder mit einem Klick über das eVB-Verfahren einholen.

    Muss ich das eVB-Verfahren nutzen?
    Die Teilnahme am eVB-Verfahren ist für Hebammen und Versicherte freiwillig.

    Wann muss ich die eVB einholen?
    Wie bei der Versichertenbestätigung in Papierform ist auch die eVB „zeitnah“ einzuholen. Idealerweise ist das am oder kurz nach dem Ende der Behandlung. Die Versicherte sollte die Anfrage dann ihrerseits ebenfalls zeitnah bestätigen, da der Vorgang sonst abgebrochen wird und wiederholt werden muss.

    Hat die Krankenkasse dadurch mehr Prüfmöglichkeiten?
    Nein. Die elektronischen Versichertenbestätigungen beinhalten die selben Informationen wie die Versichertenbestätigungen auf Papier. Insbesondere sind mehrfache Bestätigungsanfragen aufgrund von Änderungen an der Leistung für die Krankenkasse nicht einsehbar. 

    Wie genau funktioniert die eVB in meiner Hebammen-Software?
    Detaillierte Antworten auf alle Fragen zur Software erhalten Sie bei dem jeweiligen Softwareanbieter. Weitere Informationen

    Projektpartner

    aok nds
    IKKclassic_Logo_mitClaim_Ihre_CMYK
    20220923-AOK_Logo_Horiz_Gruen_4C_Deskriptor_Laenderkenn
    yoshteq Logo
    yoshteq GmbH & Co. KG

    Die yoshteq GmbH & Co. KG entwickelt und betreibt seit über 10 Jahren Software zur Abrechnung, Organisation und Dokumentation von Hebammenleistungen unter der Marke miya. Dabei setzt miya seit jeher auf innovative Technologien und treibt Innovationen im Bereich der Hebammensoftware aktiv voran. Mit dem Pilotprojekt verfolgt die yoshteq GmbH & Co. KG mit den weiteren Projektpartnern das Ziel, die Abrechnung im Bereich der Hebammen vollständig zu digitalisieren und damit Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.

    Ansprechpartner:

    Dominik Hufnagel
    Geschäftsführer

    E-Mail: dominik.hufnagel@yoshteq.de
    Webseite: https://yoshteq.de

    TK Logo
    Techniker Krankenkasse

    Die Techniker Krankenkasse ist mit fast 11 Millionen Versicherten Deutschlands größte Krankenkasse. Aus ihrem Selbstverständnis als treibende Kraft für kluge Gesundheitslösungen mit dem Menschen im Mittelpunkt, entwickelt die Techniker Krankenkasse Innovationen im und für das Gesundheitswesen. Die Beteiligung an dem Projekt elektronische Versichertenbestätigung steht in einer Reihe mit anderen Digitalisierungsinitiativen mit dem Ziel, Prozesse für alle Beteiligten zu optimieren, zu vereinfachen und zukunftsfähig auszugestalten.

    Ansprechpartner:

    Moritz Schmidt-Siebrecht
    Vertrags- und Projektmanager Heilmittel und Hebammen

    E-Mail: eversichertenbestaetigung@tk.de
    Webseite: https://tk.de

    DAVASO Logo
    DAVASO GmbH

    Als Technologieanbieter und Servicepartner unterstützt die DAVASO einen Großteil der Gesetzlichen Krankenkassen, darunter auch die Techniker Krankenkasse, im Bereich Abrechnungsmanagement. Ein erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist die Digitalisierung von Versorgungsprozessen. Mit dem DAVASO-Portal arbeitet die DAVASO bereits aktiv daran, Vorgänge rund um die Abrechnung digital abzubilden und Rechnungsinformationen jederzeit online zugänglich zu machen.

    Ansprechpartner:

    Conny Kreyßel
    Innovation and Digital Business Development

    E-Mail: conny.kreyssel@davaso.de
    Webseite: https://www.davaso.de

    Apps der teilnehmenden Krankenkassen
    TK Baby-Zeit

    Teilnehmende Abrechnungssoftware
    miya Abrechnung & Organisation 

    Webseite: https://miya.de
    Infomationen zum Pilotprojekt: https://miya.de/evb
    Infomationen zum Ablauf: https://hilfe.miya.de